AGB – Pixotix – Tickets verkaufen & Events managen

AGB

für Veranstalter (B2B)

Stand: 13.03.2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Pixocom GmbH, Auf dem Sandberg 25, 51105 Köln, Deutschland (nachfolgend „Pixocom“) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Veranstalter“) über die Nutzung der Softwareplattform Pixotix.

Pixotix ist ein cloudbasiertes Software-as-a-Service-System zur technischen Unterstützung von Ticketverkauf, Eventverwaltung und Veranstaltungsorganisation.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung, es sei denn, Pixocom stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Pixocom stellt dem Veranstalter mit Pixotix eine webbasierte Softwareplattform zur Verfügung, mit der der Veranstalter Tickets für Veranstaltungen technisch verwalten, vertreiben und auswerten kann.

Pixotix stellt ausschließlich die technische Infrastruktur zur Verfügung. Pixocom schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Mindestverkäufe und keine bestimmte Reichweite.

Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Tarif, der Leistungsbeschreibung und ggf. ergänzenden Vereinbarungen.

Pixocom entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter. Funktionsupdates, Verbesserungen und neue Grundfunktionen werden dem Veranstalter im Rahmen seines bestehenden Vertrages ohne Aufpreis zur Verfügung gestellt, sofern sie zum vereinbarten Leistungsumfang gehören. Darüber hinaus kann Pixocom optional buchbare Zusatzfunktionen („Business Features“) anbieten, die gegen gesonderte Vergütung freigeschaltet werden können. Die jeweils verfügbaren Zusatzfunktionen und deren Preise werden dem Veranstalter über die Plattform oder gesondert mitgeteilt.

Pixocom bietet den über die Plattform angebundenen Veranstaltern optional die Dienstleistung an, Tickets als physische Eintrittskarten („Hardtickets“) zu produzieren und an die Endkunden zu versenden. Diese Leistung erfolgt ausschließlich im Auftrag des jeweiligen Veranstalters. Pixocom handelt hierbei als technischer und logistischer Dienstleister für Druck, Verarbeitung und Versand der Hardtickets. Der Veranstalter kann für jede Veranstaltung individuell festlegen, ob Hardtickets angeboten werden oder ob ausschließlich digitale Tickets zur Verfügung stehen. Der Ticketkaufvertrag kommt unabhängig von der gewählten Ticketform ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Pixocom wird auch im Falle der Produktion oder des Versands von Hardtickets nicht Vertragspartner des Ticketkaufs.

Für den Versand von Hardtickets fallen separate Versandkosten an, die dem Endkunden im Rahmen des Ticketkaufs ausgewiesen und gemeinsam mit dem Ticketpreis an den Veranstalter entrichtet werden. Pixocom stellt dem Veranstalter die angefallenen Versandkosten gesondert in Rechnung.

Pixocom bietet dem Veranstalter optional Hardwarekomponenten zur Nutzung im Rahmen der Plattform an, insbesondere Scanner und Endgeräte für die Einlasskontrolle. Die Hardware kann gegen eine gesonderte Mietgebühr für einen vereinbarten Zeitraum ausgeliehen werden. Art, Umfang, Mietdauer und Konditionen der Hardwaremiete werden individuell vereinbart. Der Veranstalter ist verpflichtet, die überlassene Hardware pfleglich zu behandeln und nach Ablauf des Mietzeitraums in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Für Schäden, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, sowie für Verlust der Hardware haftet der Veranstalter.

§ 3 Rolle der Parteien und Ticketverkauf

Der Veranstalter verkauft Tickets ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Pixocom ist nicht Veranstalter, nicht Verkäufer, nicht Vermittler und nicht Vertragspartner der Ticketkäufer.

Vertragliche Beziehungen im Zusammenhang mit dem Ticketkauf bestehen ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Ticketkäufer.

Der Veranstalter ist allein verantwortlich für:

  • Inhalt und Durchführung der Veranstaltung
  • Einlass, Hausrecht und Sicherheitskonzepte
  • Preisgestaltung, Ticketkategorien und Zusatzleistungen
  • Rückabwicklung, Stornierungen und Rückerstattungen
  • Erfüllung gesetzlicher Informations- und Verbraucherpflichten

§ 4 Registrierung und Nutzerkonten

Die Nutzung von Pixotix setzt eine Registrierung voraus. Der Veranstalter ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Der Veranstalter ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über sein Nutzerkonto erfolgen.

§ 5 Zahlungsabwicklung

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über vom Veranstalter eingerichtete Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe Connect oder PayPal Business.

Ticketzahlungen werden direkt dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben. Pixocom erhält lediglich die vereinbarte Systemgebühr.

Pixocom speichert keine vollständigen Zahlungsdaten der Ticketkäufer.

§ 6 Preise, Gebühren und Abrechnung

Für die Nutzung von Pixotix erhebt Pixocom eine Systemgebühr gemäß dem vereinbarten Tarif.

Die Systemgebühr kann pro Ticket, pauschal oder kombiniert vereinbart werden.

Kostenfreie Tickets, stornierte Tickets, rückerstattete Beträge, Chargebacks und nicht realisierte Verkäufe begründen keinen Anspruch auf Vergütung.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern der Veranstalter optionale Zusatzfunktionen („Business Features“) bucht, wird die hierfür vereinbarte Vergütung jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Freischaltung für einen Zeitraum von jeweils 12 Monaten. Eine anteilige Erstattung bei vorzeitiger Kündigung oder Deaktivierung innerhalb des Abrechnungszeitraums erfolgt nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Für die Miete von Hardwarekomponenten (z. B. Scanner für die Einlasskontrolle) stellt Pixocom dem Veranstalter die vereinbarte Mietgebühr gesondert in Rechnung.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang fällig.

Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist eingehen, ist Pixocom berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe geltend zu machen.

§ 7 Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter verpflichtet sich insbesondere:

  • Pixotix nur im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen
  • keine rechtswidrigen Inhalte zu verbreiten
  • keine Rechte Dritter zu verletzen
  • korrekte Veranstaltungsinformationen bereitzustellen
  • Ticketkäufer ordnungsgemäß zu informieren
  • erforderliche Einwilligungen einzuholen, insbesondere im Datenschutz- und Trackingbereich

§ 8 Datenschutz

Der Veranstalter ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für personenbezogene Daten von Ticketkäufern.

Pixocom verarbeitet personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist.

Zwischen Pixocom und dem Veranstalter wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die im Rahmen der Plattform gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht bzw. gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen verwahrt und im Anschluss gelöscht.

§ 9 Technische Anforderungen

Die Nutzung von Pixotix setzt eine stabile Internetverbindung sowie einen aktuellen Webbrowser (z. B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Safari in der jeweils aktuellen oder vorletzten Version) voraus.

Der Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, dass seine technische Infrastruktur den Systemanforderungen von Pixotix entspricht. Pixocom übernimmt keine Haftung für Einschränkungen oder Fehlfunktionen, die auf eine unzureichende oder veraltete technische Ausstattung des Veranstalters zurückzuführen sind.

Pixocom ist berechtigt, die technischen Mindestanforderungen im Zuge von Plattformupdates anzupassen und wird den Veranstalter hierüber rechtzeitig informieren.

§ 10 Support und Service

Pixocom stellt dem Veranstalter Support für die Nutzung der Plattform zur Verfügung. Der Support erfolgt, sofern nicht gesondert vereinbart, ausschließlich über die E-Mail-Adresse service@pixotix.de.

Pixocom bemüht sich, eingehende Supportanfragen innerhalb von 2 Werktagen zu beantworten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit besteht nicht, sofern keine abweichende Service-Level-Vereinbarung (SLA) schriftlich vereinbart wurde.

Der Veranstalter ist verpflichtet, Fehler und Störungen möglichst präzise zu beschreiben und auf Anfrage relevante Informationen (z. B. Browser, Betriebssystem, Screenshots) zur Verfügung zu stellen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen.

Pixocom übernimmt keinen Support für Fehler oder Probleme, die auf die technische Infrastruktur des Veranstalters, Drittanbieter-Dienste oder fehlerhafte Konfigurationen durch den Veranstalter zurückzuführen sind.

§ 11 Datensicherung

Pixocom führt regelmäßige Datensicherungen (Backups) der auf der Plattform gespeicherten Daten durch. Die Sicherungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung gängiger technischer Standards.

Ein Anspruch des Veranstalters auf Wiederherstellung bestimmter Datenbestände oder auf eine bestimmte Backup-Häufigkeit besteht nicht, sofern dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wurde.

Dem Veranstalter wird empfohlen, für eigene Geschäftszwecke relevante Daten regelmäßig selbst zu exportieren und lokal zu sichern.

§ 12 Einsatz von Drittanbietern und Subunternehmern

Pixocom ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Drittanbieter und Subunternehmer einzusetzen. Dies umfasst insbesondere Cloud-Infrastrukturanbieter, Zahlungsdienstleister, E-Mail-Versanddienste, Hosting-Anbieter sowie sonstige technische Dienstleister.

Pixocom ist in der Wahl ihrer Drittanbieter und Subunternehmer frei, sofern deren Einsatz gesetzlich zulässig ist und die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Der Einsatz von Drittanbietern begründet keine zusätzlichen vertraglichen Ansprüche des Veranstalters gegenüber diesen Dritten. Pixocom bleibt gegenüber dem Veranstalter alleinige Vertragspartnerin.

§ 13 Verfügbarkeit und Wartung

Pixocom bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit.

Wartungsarbeiten, Updates und sicherheitsrelevante Maßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

§ 14 Haftung

Pixocom haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Pixocom haftet nicht für:

  • Ausfall, Absage oder Durchführung von Veranstaltungen
  • wirtschaftlichen Erfolg des Ticketverkaufs
  • Inhalte des Veranstalters
  • Pflichtverletzungen des Veranstalters gegenüber Ticketkäufern

§ 15 Freistellung

Der Veranstalter stellt Pixocom von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Durchführung der Veranstaltung, dem Ticketverkauf oder der Verletzung gesetzlicher Pflichten durch den Veranstalter resultieren.

§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Pixocom behält sich das Recht vor, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Veranstalter in direkter Konkurrenz zu Pixocom steht oder während der Vertragslaufzeit ein Wettbewerbsverhältnis entsteht. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte.

§ 17 Sperrung von Inhalten und Konten

Pixocom ist berechtigt, Inhalte oder Zugänge vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Sicherheitsrisiken oder Missbrauch vorliegen.

§ 18 Marken- und Nutzungsrechte

Sämtliche Rechte an Pixotix verbleiben bei Pixocom oder ihren Rechtegebern.

Der Veranstalter erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit.

§ 19 Änderungen der Leistungen und AGB

Pixocom ist berechtigt, Leistungen weiterzuentwickeln oder anzupassen, sofern dies für den Veranstalter zumutbar ist.

Änderungen dieser AGB werden dem Veranstalter rechtzeitig mitgeteilt.

§ 20 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Köln.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.